Standby-Akkreditive
Bei der Euro Exim Bank Ltd. strukturieren und stellen wir Standby-Akkreditive zur Unterstützung von Handelstransaktionen unserer Kunden aus.
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Bei der Euro Exim Bank Ltd. strukturieren und stellen wir Standby-Akkreditive zur Unterstützung von Handelstransaktionen unserer Kunden aus.
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Der Kunde sendet uns das ausgefüllte, unterschriebene und versiegelte Antragsformular für das SBLC (Standby-Akkreditiv) (im Anhang) zusammen mit unterstützenden Dokumenten wie einer Kopie des Vertrags zwischen Antragsteller und Begünstigtem. Wir erstellen und senden den Entwurf des SBLC gemäß dem Antragsformular und den Anforderungen des zugrunde liegenden Dokuments.
Der Kunde sollte den Entwurf, den wir bereitgestellt haben, mit seinen Begünstigten abschließen. Sobald der Entwurf abgeschlossen ist, sendet der Kunde uns Folgendes:
Endgültiger Entwurf mit Unterschrift und Siegel;
Interesse Schreiben, in dem die Annahme des Entwurfs bestätigt und uns aufgefordert wird, mit der weiteren Abwicklung fortzufahren;
Bankauszug, der die Verfügbarkeit der Mittel zur Deckung der Ausstellungskosten belegt.
Nach Erhalt der oben genannten drei Dokumente werden dem Kunden die standardmäßigen Indemnitäts Papiere zur Unterzeichnung durch die einzelnen Direktoren/Gesellschafter, die von allen Direktoren/Gesellschaftern zu unterzeichnende Vorstandsbeschluss Vorlage, der von der autorisierten Unterschriftsberechtigten zu unterzeichnende Wechsel und die von der autorisierten Unterschriftsberechtigten zu unterzeichnende Mittelherkunft sowie Antrag und Vereinbarung zur Unterzeichnung durch die autorisierte Unterschriftsberechtigte zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss die KYC-Dokumente gemäß der von uns bereitgestellten Liste im Rahmen der KYC- und AML-Vorschriften einreichen. Dem Kunden wird auch ein eKYC-Erklärungsschreiben zur Unterzeichnung und Beglaubigung zur Verfügung gestellt, das an uns zurückgesendet werden muss. Sobald wir das unterzeichnete eKYC-Erklärungsschreiben erhalten, stellen wir eine Rechnung über 1.500 USD für eKYC aus, die der Kunde bezahlen muss. Nach Eingang dieser Zahlung senden wir dem Kunden einen eKYC-Link.
Der Kunde muss alle unterzeichneten und versiegelten ausgefüllten Dokumente über den von uns bereitgestellten eKYC-Link/Portal einreichen, woraufhin unser KYC- und Compliance-Team die Dokumente überprüft.
Unser KYC- und Compliance-Team bestätigt, ob die eingereichten Dokumente in Ordnung sind. Wenn ja, stellen wir dem Antragsteller eine Rechnung von der Bank über die Ausstellungsgebühren aus (die nach Ausstellung des Instruments an die begünstigte Bank nicht erstattungsfähig sind).
Nachdem der Kunde die Ausstellungsgebühren überwiesen hat, werden wir innerhalb von 7-10 Bankarbeitstagen das Instrument ausstellen undan die Lieferanten-/Begünstigtenbank senden.
Ende der Transaktion nach der Ausstellung.
Wie oben beschrieben, handelt es sich um den Ausstellungsprozess/-vorgang für ein SBLC (Standby-Akkreditiv).